Allgemeine Geschäftsbedingungen der datenschutz cert GmbH
Über den folgenden Verweis stehen Ihnen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der datenschutz cert GmbH im PDF-Format zur
Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der datenschutz
cert GmbH Dokumente im PDF-Format können mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader gelesen werden. Der Adobe Acrobat Reader ist auf den Seiten von Adobe erhältlich (siehe http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html .)
§ 1 Allgemeines, Einbeziehung
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden mit
Vertragsschluss ergänzender Bestandteil eines jeden mit der datenschutz cert
GmbH abgeschlossenen Vertrages. Auf die Einbeziehung der AGB wird sowohl in
Angeboten wie auch auf den Internet-Seiten der datenschutz cert GmbH
ausdrücklich hingewiesen.
(2) Die AGB der datenschutz cert GmbH gelten ausschließlich und auch bei
evtl. entgegen-stehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
(3) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten die AGB i.S.d. § 310 Abs. 1 u. 3
BGB.
§ 2 Preis, Zahlungsmodalitäten
(1) Der maßgebliche Preis für die von der datenschutz cert GmbH erbrachten
Leistungen ergibt sich aus dem jeweils letztgültigen Angebot bzw. dem
Vertrag. Alle Beträge gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
(2) Rechnungen sind spätestens zwei Wochen nach Erhalt zahlbar.
§ 3 Lieferung, Abnahme, Verzug
(1) Die Lieferung der Arbeitsergebnisse erfolgt zu dem individuell
vereinbarten Termin, wobei dieser Termin nicht als Fixgeschäft i.S.d. § 323
Abs. 2 Nr. 2 BGB gilt. Das Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt befreit die
datenschutz cert GmbH von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Erfüllungsort
für sämtliche Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertrag ist Bremerhaven.
(2) Die Arbeitsergebnisse gelten spätestens mit Ablauf von einer Woche nach
Übergabe als abgenommen.
(3) Bei nicht fristgerechter Leistung kann der Vertragspartner eine angemessene
Nachfrist setzen, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung, wenn innerhalb
dieser Frist keine Leistung erfolgt. Ein möglicher Schadensersatz wegen
Nichterfüllung ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden
Schaden, maximal 20% des Auftragswertes, begrenzt, es sei denn, den von der
datenschutz cert GmbH eingesetzten Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last.
§ 4 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit es sich nicht um einen Kaufvertrag
handelt, sechs Monate und beginnt mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse (§ 3
Abs.2). Mängel an den Arbeitsergebnissen müssen unverzüglich schriftlich
geltend gemacht werden. Die datenschutz cert GmbH hat daraufhin das Recht, zwei
Nachbesserungen vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der
Vertragspartner das Recht, das Honorar zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 5 Nutzungsrechte
Mit Lieferung der Arbeitsergebnisse überträgt die datenschutz cert GmbH dem
Vertragspartner die einfachen Nutzungsrechte in dem zur Erreichung des
Vertragszwecks erforderlichen Umfang. Die datenschutz cert GmbH behält sich
dabei alle Rechte zur internen Verwendung der Arbeitsergebnisse in gleicher
oder veränderter Form vor.
§ 6 Rechte Dritter
(1) Die datenschutz cert GmbH versichert, dass die im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse frei von Schutzrechten
Dritter sind und dass nach ihrer Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen,
die eine Nutzung der Arbeitsergebnisse in irgendeiner Weise einschränken oder
ausschließen.
(2) Die datenschutz cert GmbH stellt den Vertragspartner von allen Ansprüchen
frei, die gegen ihn wegen der Verletzung von solchen Schutzrechten geltend
gemacht werden. Sie hat in einem solchen Falle das Recht, die Verteidigung zu
übernehmen.
§ 7 Haftung
(1) Eine Haftung der datenschutz cert GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund
- tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten in einer das Erreichen
des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter der datenschutz cert
GmbH zurückzuführen ist.
(2) Die datenschutz cert GmbH haftet nicht für die Verwendbarkeit der
Arbeitsergebnisse zu einem bestimmten Zweck, für Mangel-, Mangelfolgeschäden
oder für entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftung nach Abs. 1 ist in jedem Fall begrenzt auf den Schadensumfang,
mit dessen Entstehen die datenschutz cert GmbH bei Auftragserteilung
typischerweise rechnen musste.
(4) Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet
die datenschutz cert GmbH nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch
angemessene Vorsorgemaßnahmen durch den Vertragspartner, insbesondere die
Anfertigung von Sicherungskopien, vermeidbar gewesen wäre.
(5) Überlässt der Vertragspartner der datenschutz cert GmbH ihm Rahmen der
Geschäftsbeziehung Daten oder Programme, haftet er für etwaige Schäden, die
diese Daten oder Programme bei der datenschutz cert GmbH verursachen.
§ 8 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit der Honorarforderung ist dem Vertragspartner nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich
§ 9 Datenschutz
Als in den Geschäftsbereichen Datenschutz und Datensicherheit tätiges
Unternehmen ist der datenschutz cert GmbH der Schutz der personenbezogenen
Daten ihrer Vertragspartner ein besonderes Anliegen und Grundlage ihrer
wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung
personenbezogener Daten erfolgt nur so, wie es nach Bundesdatenschutzgesetz und
anderen einschlägigen Datenschutzgesetzen zulässig ist, wobei den Grundsätzen
der Datensparsamkeit und Datenvermeidung in besonderer Weise Rech-nung getragen
wird.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Sämtliche zwischen der datenschutz cert GmbH und dem Vertragspartner im
Rahmen des Vertragsverhältnisses und auch während der Vorverhandlungen vor
Abschluss eines Vertrages ausgetauschten Informationen (Dokumente, Dateien,
Konzepte, Ideen und sonstige körperliche oder nichtkörperliche geistige
Schöpfungen) gelten als vertraulich und sind innerhalb der beteiligten
Vertragspartner nur den Mitarbeitern zugänglich zu machen, die diese
Informationen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen.
(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über einen Zeitraum von zwei
Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
§ 11 Gerichtsstand, Schriftform, Teilunwirksamkeit
(1) Für sämtliche Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertrag gilt
deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für
Ansprüche bis 5.000 € das AG Bremerhaven, im übrigen das LG Bremen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB mit der
Maßgabe, dass die gesetzliche Bestimmung gilt, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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